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    Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, können aber gleichzeitig umwelt- oder gesundheitsgefährdende Bestandteile enthalten. Ausgediente Elektrogeräte dürfen deshalb nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Auf dieser Seite informieren wir dich über die richtige Rückgabe und fachgerechte Entsorgung.

    Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll

    Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten sind gesetzlich verpflichtet, diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln. Elektroaltgeräte dürfen insbesondere nicht über den Restmüll, die Gelbe Tonne, den Gelben Sack, den Sperrmüll oder eine gewöhnliche Metallsammlung entsorgt werden.

    Durch die getrennte Sammlung können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Schadstoffe fachgerecht behandelt werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass eingebaute Lithium-Akkus bei der Entsorgung Brände verursachen.

    Welche Produkte können Elektrogeräte sein?

    Elektrogeräte sind grundsätzlich Produkte, die für ihren ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Energie benötigen. Zum Sortiment von E-Streetbikes können beispielsweise folgende Elektro- und Elektronikgeräte gehören:

    • E-Scooter und Elektrofahrräder, soweit sie unter das ElektroG fallen,
    • Ladegeräte und Netzteile,
    • elektronische Displays und Bedienelemente,
    • Beleuchtung und elektrische Fahrzeugkomponenten,
    • elektronisches Zubehör sowie
    • weitere entsprechend gekennzeichnete Elektroprodukte.

    Ob ein vollständiges Elektrofahrzeug unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fällt, hängt unter anderem von seiner Fahrzeugart und einer möglichen Typgenehmigung ab. Bestimmte zugelassene Verkehrsmittel sind vom Anwendungsbereich des ElektroG ausgenommen. Die enthaltene Batterie beziehungsweise der entnehmbare Fahrzeugakku muss dennoch separat und fachgerecht entsorgt werden.

    Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne

    Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf einem Produkt oder seiner Verpackung bedeutet, dass dieses Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Es muss einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle für Elektroaltgeräte zugeführt werden.

    Kostenlose Rückgabe bei kommunalen Sammelstellen

    Private Haushalte können Elektroaltgeräte grundsätzlich kostenlos bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. Dazu gehören insbesondere kommunale Wertstoff- und Recyclinghöfe.

    Je nach Gemeinde können zusätzlich Schadstoffmobile, Sammelcontainer für kleine Elektrogeräte oder kommunale Abholdienste angeboten werden. Informationen zu den Rückgabemöglichkeiten in deiner Nähe erhältst du bei deiner Stadt, Gemeinde oder dem zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

    Rückgabe im Handel

    Gesetzlich rücknahmepflichtige Händler müssen beim Kauf eines neuen Elektrogeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, unentgeltlich zurücknehmen.

    Kleine Elektroaltgeräte, deren äußere Abmessungen jeweils höchstens 25 Zentimeter betragen, können bei gesetzlich rücknahmepflichtigen Händlern auch ohne den Kauf eines neuen Geräts kostenlos zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist dabei auf die gesetzlich vorgesehene Anzahl von Altgeräten je Geräteart begrenzt.

    Rückgabe über E-Streetbikes

    Wenn du ein Elektrogerät oder Elektrofahrzeug über E-Streetbikes gekauft hast und ein entsprechendes Altgerät zurückgeben möchtest, kontaktiere bitte vorab unseren Kundenservice.

    Wir prüfen anhand der Geräteart, Größe, Batteriekategorie und Lieferart, welche gesetzlich vorgesehene oder freiwillig angebotene Rückgabemöglichkeit für dein Altgerät infrage kommt. Du erhältst anschließend konkrete Informationen zum weiteren Ablauf.

    Bitte sende keine Elektroaltgeräte oder Fahrzeugakkus unangekündigt an uns. Insbesondere Geräte mit Lithium-Akkus können besonderen Sicherheits- und Transportvorschriften unterliegen.

    Rückgabe beim Kundenservice anfragen →

    Rückgabe bei Lieferung eines neuen Geräts

    Soweit für das erworbene Gerät eine gesetzliche Abholpflicht besteht, kann ein entsprechendes Altgerät der gleichen Geräteart bei der Lieferung des neuen Geräts oder zeitnah dazu kostenlos zurückgenommen werden.

    Damit wir die Abholung organisieren können, muss die gewünschte Altgeräterückgabe rechtzeitig vor der Auslieferung mit uns abgestimmt werden. Das Altgerät muss vollständig, transportsicher und zur Abholung zugänglich bereitgestellt werden.

    Eine spätere unangekündigte Übergabe an den Fahrer oder das Transportunternehmen kann nicht gewährleistet werden.

    Batterien und Akkus vor der Rückgabe entnehmen

    Batterien und Akkus, die nicht fest im Elektroaltgerät verbaut sind, müssen vor der Rückgabe möglichst zerstörungsfrei entnommen und getrennt entsorgt werden. Gleiches gilt für Lampen und Leuchtmittel, sofern diese ohne Beschädigung aus dem Altgerät entfernt werden können.

    Entnommene Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Hinweise zur sicheren Rückgabe findest du auf unserer Seite Batterieentsorgung.

    Beschädigte Geräte und Lithium-Akkus

    Geräte mit beschädigten, verformten, aufgeblähten, ausgelaufenen oder ungewöhnlich heißen Lithium-Akkus dürfen nicht weiter benutzt oder geladen werden. Öffne oder repariere einen beschädigten Akku niemals selbst.

    Informiere bei der Abgabe unbedingt das Personal der Rücknahmestelle über die Beschädigung. Ein beschädigtes Gerät oder ein beschädigter Akku darf nicht ohne vorherige Abstimmung per Paketdienst an E-Streetbikes geschickt werden.

    Persönliche Daten vor der Entsorgung löschen

    Enthält das Altgerät persönliche Daten, Zugangsdaten, Standortdaten, Nutzerprofile oder gespeicherte Verbindungen, bist du für deren Löschung selbst verantwortlich.

    Setze das Gerät nach Möglichkeit auf die Werkseinstellungen zurück und entferne Speicherkarten, SIM-Karten sowie persönliche Benutzerkonten, bevor du es an eine Sammel- oder Rücknahmestelle übergibst.

    Altgerät nicht eigenständig zerlegen

    Elektroaltgeräte dürfen vor der Rückgabe nicht eigenständig zerlegt, ausgeschlachtet oder unsachgemäß geöffnet werden. Dies gilt insbesondere für Geräte mit Hochvoltkomponenten, Lithium-Akkus oder anderen sicherheitsrelevanten Bauteilen.

    Wiederverwenden statt entsorgen

    Funktioniert das Gerät noch, sollte vor der Entsorgung geprüft werden, ob eine Reparatur, Weitergabe oder Wiederverwendung möglich ist. Eine längere Nutzungsdauer spart Ressourcen und kann die Entstehung von Elektroschrott vermeiden.

    Fragen zur Elektrogeräteentsorgung?

    Wenn du nicht sicher bist, ob dein Fahrzeug oder Zubehör unter das ElektroG fällt oder welche Rückgabemöglichkeit geeignet ist, hilft dir unser Kundenservice gerne weiter.

    Bitte teile uns dabei möglichst die Produktbezeichnung, die Bestellnummer, die ungefähren Abmessungen und den Zustand des Altgeräts mit. Informiere uns außerdem darüber, ob ein Akku enthalten und ob dieser beschädigt ist.

    E-Streetbikes Kundenservice kontaktieren →

    Stand: September 2026

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